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Was tun, wenn das Kind krank ist?
- Bitte informieren Sie uns am ersten Krankheitstag bis 7:45 Uhr.
- Nutzen Sie bitte in 1. Linie das Formular im unteren Bereich dieser Seite, nicht das Telefon. Sie helfen damit, die Erreichbarkeit der Schule zu sichern.
- Beachten Sie unbedingt, dass eine Benachrichtigung per Telefon oder Mail nicht die notwendige schriftliche Entschuldigung bzw. das ärztliche Attest ersetzt!
- Bitte geben Sie die voraussichtliche Krankheitsdauer an.
- Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Tag nach der Rückkehr in die Schule abgeben werden! Später eingereichte Entschuldigungen werden nicht anerkannt. (AV Schulbesuchspflicht)
- An Tagen von angekündigten Leistungsnachweisen (Klassenarbeiten, Referate, etc.) ist immer ein ärtzliches Attest vorzulegen! Ohne Attest gilt die Klassenarbeit oder der Leistungsnachweis als nicht erbracht und wird mit einer 6 bewertet.
- Bei ansteckenden Krankheiten besteht eine Meldepflicht gegenüber der Schule. Ein Schulbesuch ist NICHT möglich.
- Falls etwas während des Schultages geschieht:
- werden Sie telefonisch benachrichtigt, um ggf. das Kind abzuholen,
- werden wir bei ernsten Unfällen den Notarzt und die Erziehungsberechtigten benachrichtigen.
Krankmeldung an die Schule
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